- Fabrikat
- ZETOR
- Typ
- Z-80-11
- Baujahr
- 1975
- Beschreibung
- Motor 4562 cm3; Diesel; Leistung 55 kW; Maschinenstunden 8424; Radio; Kennzeichen TU 35-57; TÜV bis 05/2017. Vorsicht – ausländische Käufer müssen kurzfristige Haftpflichtversicherung abschliessen und auch tschechische Ausfuhrkennzeichen besorgen. Demontage und Verladung können in Standorten ŠA a.s. nur von geprüften Gesellschaften durchgeführt sein.
- Verwertungsauftrag:
- Angermann & Lüders, s.r.o.
***Beendet*** ZETOR Z-80-11 1 Traktor
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Auction Premium- Ende:
- 17.06.2013
12:45 - Anzahl Gebote:
- 5 Gebote
- Status:
- Auktion beendet
- Angebotsnr.:
- X12339-80
- Aufgeld
- 15,00%
1 Traktor
Angebotsnr.: X12339-80
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* Gebot und Limit verstehen sich zzgl. Aufgeld und MwSt.
Es erfolgt keine Lieferung. Berücksichtigen Sie bitte Zusatzkosten für Demontage, Transport, Versicherung usw. bei Ihrer Kalkulation
* Gebote ab € 5.000 erfordern eine Bankbestätigung (diese gilt auch für weitere Auktionen).
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Details 1 Traktor
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Ansprechpartner
Filip Jeneral T 00420 224 934 679
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Konditionen
Bitte beachten Sie:
Demontage und Verladung können in dem Standort Škoda Auto, a.s. nur von ŠKODA Auto, a.s. zertifizierte oder bevollmächtigte Gesellschaften durchführen. Der Anfang der Demontage ist unmittelbar nach Abschluss aller Formalitäten möglich, d.h.nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages, Zahlung und Bestätigung seit ŠA über die Ausgabe der Pressen. Das Ende der Demontage: Ende Juni 2016 oder 6 Monate ab der Pressenausgabe zur Demontage an den Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, die spezifische Bedingungen der Demontage, Zwischenlagerung und Verladung persönlich mit den Vertretern der Firma ŠKODA Auto a.s., noch vor dem Ende der Auktion, zu besprechen.
Des Weiteren beachten Sie bitte:
1) Der Verkauf ist nur an EU-Länder möglich
2) Bei Export in EU-Länder wird die tschechische Mwst. als Kaution erhoben, die bei Vorlage geeigneter Ausfuhrdokumente, welche den EU-Export darlegen, wieder retour gezahlt werden.
3) Für die Dauer eines Jahres nach der Überführung des Eigentumsrechtes auf den Käufer ist dieser zu einem Wiederverkauf des Kaufgegenstandes an Dritte nur nach einer schriftlichen Zustimmung des Verkäufers berechtigt.
4) Der Käufer ist verpflichtet, mögliche Änderungen des Kaufvertrages mit ŠA, noch vor dem Ende des Verkaufs, zu besprechen.