- Fabrikat
- KUKA
- Beschreibung
- Diese Blockposition beinhaltet 8x Industrieroboter KUKA - Position Nr. X13429 -843 bis X13429 -850. Genaue Beschreibung und Bilder finden Sie bei Einzelpositionen. Alle Maschinen sind bis 25.12.2017 im Betrieb. Demontage/ Aufladung am 26.12.2017 stattfinden. Bitte, beachten Sie Muster des Kaufvertrages (link auf Auktionsfrontseite). Achtung: Der Zuschlag erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das erzielte Höchstgebot auf diese Position höher ist als die Summe der erzielten Höchstgebote auf die Einzelpositionen X13429-843 bis X13429-850, welche in dieser Position en bloc enthalten sind. Die Demontage und Verladung dürfen an dem Standort der Škoda Auto SA nur von ŠKODA Auto, a.s. zertifizierten oder bevollmächtigten Gesellschaften durchgeführt werden. Achtung – der Zuschlag erfolgt unter Vorbehalt, der Verkauf unterliegt der Zustimmung der Firma ŠKODA Auto, a.s.. Der Verkauf ist nur im Rahmen der EU möglich.
- Verwertungsauftrag:
- Angermann & Lüders, s.r.o.
***Beendet*** KUKA 8x Industrieroboter (AB1 3830)
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Auction Premium- Ende:
- 22.11.2017
11:42 - Anzahl Gebote:
- 13 Gebote
- Status:
- Auktion beendet
- Angebotsnr.:
- X13429-862
- Aufgeld
- 15,00%
8x Industrieroboter (AB1 3830)
Angebotsnr.: X13429-862
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* Gebot und Limit verstehen sich zzgl. Aufgeld und MwSt.
Es erfolgt keine Lieferung. Berücksichtigen Sie bitte Zusatzkosten für Demontage, Transport, Versicherung usw. bei Ihrer Kalkulation
* Gebote ab € 5.000 erfordern eine Bankbestätigung (diese gilt auch für weitere Auktionen).
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Details 8x Industrieroboter (AB1 3830)
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Ansprechpartner
Angermann & Lüders, s.r.o., T 00420 224 934 679
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Konditionen
1) Beim Verkauf ins Ausland ist die Anlage im Zusammenhang mit den Dual-Use-Gütern zu bewerten, bzw. muss entsprechende Lizenz eingeholt werden, wodurch zeitliche Verzögerung bei der finalen Anlieferung der Maschine/Anlage entsteht.
2) Bei Export in EU-Länder wird die tschechische Mwst. als Kaution erhoben, die bei Vorlage geeigneter Ausfuhrdokumente, welche den EU-Export darlegen, wieder retour gezahlt werden.
3) Für die Dauer eines Jahres nach der Überführung des Eigentumsrechtes auf den Käufer ist dieser zu einem Wiederverkauf des Kaufgegenstandes an Dritte nur nach einer schriftlichen Zustimmung des Verkäufers berechtigt.
4) Der Käufer ist verpflichtet, mögliche Änderungen des Kaufvertrages mit ŠA, noch vor dem Ende des Verkaufs, zu besprechen
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