Diese Auktion ist beendet.
Details
Typ
SC40H-8A-R3
Baujahr
2011
Beschreibung
Ausrangierter Versandbehälter für 40 "HQ-Lagerung
Der Zuschlag erfolgt unter Vorbehalt der Zustimmung des Berechtigten!
Äußere Abmessungen: 12 192 x 2 438 x vs. 2,896 mm
Interne Abmessungen: 11 989 x 2 352 x 2 697 mm
Kapazität: 76.2 CBM
Gewicht: 3 820 kg
Tragfähigkeit: 26 600 kg
Der Zuschlag erfolgt unter Vorbehalt der Zustimmung des Berechtigten!
Äußere Abmessungen: 12 192 x 2 438 x vs. 2,896 mm
Interne Abmessungen: 11 989 x 2 352 x 2 697 mm
Kapazität: 76.2 CBM
Gewicht: 3 820 kg
Tragfähigkeit: 26 600 kg
Standort
- Mlada Boleslav, Tschechien
Auktionsbedingungen
Des Weiteren beachten Sie bitte:
1) Beim Verkauf ins Ausland ist die Anlage im Zusammenhang mit den Dual-Use-Gütern zu bewerten, bzw. muss entsprechende Lizenz eingeholt werden, wodurch zeitliche Verzögerung bei der finalen Anlieferung der Maschine/Anlage entsteht.
2) Bei Export in EU-Länder wird die tschechische MwSt. als Kaution erhoben, die bei Vorlage geeigneter Ausfuhrdokumente, welche den EU-Export darlegen, wieder retour gezahlt werden.
3) Für die Dauer eines Jahres nach der Überführung des Eigentumsrechtes auf den Käufer ist dieser zu einem Wiederverkauf des Kaufgegenstandes an Dritte nur nach einer schriftlichen Zustimmung des Verkäufers berechtigt.
4) Der Käufer ist verpflichtet, mögliche Änderungen des Kaufvertrages mit ŠA, noch vor dem Ende des Verkaufs, zu besprechen.
5) Termine für die Abholung der Positionen nach vorheriger Vereinbarung.
1) Beim Verkauf ins Ausland ist die Anlage im Zusammenhang mit den Dual-Use-Gütern zu bewerten, bzw. muss entsprechende Lizenz eingeholt werden, wodurch zeitliche Verzögerung bei der finalen Anlieferung der Maschine/Anlage entsteht.
2) Bei Export in EU-Länder wird die tschechische MwSt. als Kaution erhoben, die bei Vorlage geeigneter Ausfuhrdokumente, welche den EU-Export darlegen, wieder retour gezahlt werden.
3) Für die Dauer eines Jahres nach der Überführung des Eigentumsrechtes auf den Käufer ist dieser zu einem Wiederverkauf des Kaufgegenstandes an Dritte nur nach einer schriftlichen Zustimmung des Verkäufers berechtigt.
4) Der Käufer ist verpflichtet, mögliche Änderungen des Kaufvertrages mit ŠA, noch vor dem Ende des Verkaufs, zu besprechen.
5) Termine für die Abholung der Positionen nach vorheriger Vereinbarung.
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