Teil der Auktion Gebrauchte Ersatzteile sowie Maschinen der SKODA Auto, a.s.
Fahrzeug 125 L
Auktion #16804-9871
Diese Auktion ist beendet.
Beschreibung
Fahrzeug Škoda 125 L
Hersteller : Škoda
Modell : 125 L
Jahr : 1987
Das Auto wurde nur zu Studienzwecken für Mechaniker verwendet.
Es hat kein technisches Zertifikat, es ist frei von Korrosion, verschlissenen Teilen des Innenraums.
Er wurde ein Jahr lang nicht geritten.
Hersteller : Škoda
Modell : 125 L
Jahr : 1987
Das Auto wurde nur zu Studienzwecken für Mechaniker verwendet.
Es hat kein technisches Zertifikat, es ist frei von Korrosion, verschlissenen Teilen des Innenraums.
Er wurde ein Jahr lang nicht geritten.
Standort
- Mlada Boleslav, Tschechien
Auktionsbedingungen
Des Weiteren beachten Sie bitte:
1) Beim Verkauf ins Ausland ist die Anlage im Zusammenhang mit den Dual-Use-Gütern zu bewerten, bzw. muss entsprechende Lizenz eingeholt werden, wodurch zeitliche Verzögerung bei der finalen Anlieferung der Maschine/Anlage entsteht.
2) Bei Export in EU-Länder wird die tschechische MwSt. als Kaution erhoben, die bei Vorlage geeigneter Ausfuhrdokumente, welche den EU-Export darlegen, wieder retour gezahlt werden.
3) Für die Dauer eines Jahres nach der Überführung des Eigentumsrechtes auf den Käufer ist dieser zu einem Wiederverkauf des Kaufgegenstandes an Dritte nur nach einer schriftlichen Zustimmung des Verkäufers berechtigt.
4) Der Käufer ist verpflichtet, mögliche Änderungen des Kaufvertrages mit SA, noch vor dem Ende des Verkaufs, zu besprechen.
5) Der Zuschlag erfolgt unter Vorbehalt der Zustimmung des Berechtigten!
1) Beim Verkauf ins Ausland ist die Anlage im Zusammenhang mit den Dual-Use-Gütern zu bewerten, bzw. muss entsprechende Lizenz eingeholt werden, wodurch zeitliche Verzögerung bei der finalen Anlieferung der Maschine/Anlage entsteht.
2) Bei Export in EU-Länder wird die tschechische MwSt. als Kaution erhoben, die bei Vorlage geeigneter Ausfuhrdokumente, welche den EU-Export darlegen, wieder retour gezahlt werden.
3) Für die Dauer eines Jahres nach der Überführung des Eigentumsrechtes auf den Käufer ist dieser zu einem Wiederverkauf des Kaufgegenstandes an Dritte nur nach einer schriftlichen Zustimmung des Verkäufers berechtigt.
4) Der Käufer ist verpflichtet, mögliche Änderungen des Kaufvertrages mit SA, noch vor dem Ende des Verkaufs, zu besprechen.
5) Der Zuschlag erfolgt unter Vorbehalt der Zustimmung des Berechtigten!
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